Das Bundesverfassungsgericht teilte in einem entsprechenden Beschluss mit, dass die Besteuerung von privaten Spekulationsgeschäften bei Aktien verfassungswidrig sei. Dies betrifft die Veranlagungszeiträume von 1997 und 1998.
Dieses Urteil geht einer Klage von Anleger voraus, die bei ihrer Steuererklärung in der Vergangenheit Einspruch eingelegt hatten. Somit haben sie nun Anspruch auf Zurückzahlung der Steuern, plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent.