Das Bundesverfassungsgericht wird die Spekulationsteuer auf Aktiengewinne voraussichtlich für verfassungswidrig erklären. Ein entsprechender Beschluss soll am kommenden Dienstag bekannt gegeben werden. Das meldet die Wirtschaftswoche. Anleger, die bei ihrer Steuererklärung in der Vergangenheit Einspruch eingelegt hatten, hätten dann Anspruch auf Zurückzahlung der Steuern, plus dem gesetzlich festgelegten Zins von sechs Prozent. Der Kölner Steuerrechtsprofessor Joachim Lang sagte der Wirtschaftswoche, dass die Steuer verfassungsrechtlich keine Legitimation habe. (te)