Privatpatienten sollen künftig leichter ihre Krankenversicherung wechseln können. Der Abschlussbericht über eine Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) enthält die Empfehlung, dass privat Krankenversicherte einen Teil ihrer Alterungsrückstellungen bei einem Wechsel des Versicherers mitnehmen dürfen. Dies berichtet der Tagesspiegel unter Berufung auf Kommissionskreise.
Die VVG-Kommission wird Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) am Montag ihre Empfehlungen für eine umfassende Reform des Versicherungsrechts überreichen. Bislang konnte die Altersvorsorge nicht mitgenommen werden. Dadurch war ein Wechsel der Versicherung praktisch unmöglich.