Recht auf Sonderkündigungen bei Kassenfusionen 

Laut einem Urteil zweier Sozialgerichte ist es rechtsmäßig, dass Kunden nach einer Fusion von zwei Krankenkassen die Kündigung aussprechen, sofern sich dadurch der Beitragssatz erhöht hat.

Somit können die Versicherten ihr Sonderkündigungsrecht wahrnehmen und zu einer anderen Kasse wechseln.



Wie die Verbraucher – Zentrale Thüringen mitteilte, sollten Versicherte deren Kündigung abgelehnt wurde, Widerspruch einlegen und sich auf die beschlossenen Urteile berufen oder gegebenenfalls eine Klage einreichen.



Geklagt hatten unter anderen Versicherte in Sachsen Anhalt. Da es durch die Fusion der AOK Magdeburg mit der AOK Halle zu einer Erhöhung des Prozentsatzes kam, wurde daraufhin kündigungswilligen Kunden ihr Recht verweigert.(dh)

 

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